Rettungsdienst

Der Krankentransport und der Rettungsdienst wird in München vor allem durch hauptamtliches (festangestelltes) oder nebenamtliches Personal betrieben. Ehrenamtliche Mitglieder des Roten Kreuzes (z.B. auch aus der Bereitschaft Haar) Unterstützen aber den Rettungsdienst mit der Besetzung ehrenamtlicher Schichten. So werden ca. 3 Schichten im Monat auf dem Rettungswagen in Trudering (RW 06) und in Haar (RW 12) von ehrenamtlichen Rettungsassistenten/-innen und Rettungssanitätern/-innen der Bereitschaft Haar besetzt. Auch Sanitätshelfer/-innen und Rettungsdiensthelfer/-innen haben so die Möglichkeit als drittes Besatzungsmitglied die Schicht mitzubesetzen

Personal im Rettungsdienst

Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Auf Notarztwagen werden sie als Assistenten des Notarztes tätig. Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten selbstverständlich auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes. Die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent ist durch das 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geschützt. Zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent muss eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Abschlussgespräch absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einer 1200 Std. dauernden Theorieausbildung mit Klinikpraktikum und 1600 Std. Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache. Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und auf Rettungs-, Notarztwagen sowie Notarzteinsatzfahrzeugen häufig als Fahrer eingesetzt. Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach den seit 1977 vom Bund- / Länder- Ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um eine 520 Std. Mindestausbildung die in 160 Std. theoretische Ausbildung, 160 Std. Klinikpraktikum, 160 Std. Rettungswachenpraktikum sowie 40 Std. Abschluß- und Prüfungslehrgang untergliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein. Rettungsdiensthelferinnenund Rettungsdiensthelfer (RDH) werden als Fahrer von Kranken- und Rettungswagen eingesetzt. Die 320 Std. dauernde Ausbildung zum RDH besteht beim Roten Kreuz aus 160 Std. Theorieausbildung mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung und 160 Std. Rettungswachenpraktikum.
Die Ausbildungsmöglichkeiten beim BRK: Personal im Rettungsdienst  Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten werden auf Rettungswagen zur Versorgung und Betreuung von Notfallpatienten eingesetzt. Auf Notarztwagen werden sie als Assistenten des Notarztes tätig. Die Ausbildung qualifiziert Rettungsassistenten selbstverständlich auch zur selbstständigen Durchführung lebensrettender Maßnahmen, der Herstellung der Transportfähigkeit eines Patienten sowie zur Überwachung und Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen während des Transportes. Die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent ist durch das 1989 in Kraft getretene Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geschützt. Zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin / Rettungsassistent muss eine zweijährige Ausbildung mit staatlicher Prüfung und Abschlussgespräch absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus einer 1200 Std. dauernden Theorieausbildung mit Klinikpraktikum und 1600 Std. Praktikum auf einer anerkannten Lehrrettungswache. Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter werden im Krankentransport zur Betreuung des Patienten und auf Rettungs-, Notarztwagen sowie Notarzteinsatzfahrzeugen häufig als Fahrer eingesetzt. Die Rettungssanitäterausbildung definiert sich nach den seit 1977 vom Bund- / Länder- Ausschuss für das Rettungswesen vorgegebenen Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst. Dabei handelt es sich um eine 520 Std. Mindestausbildung die in 160 Std. theoretische Ausbildung, 160 Std. Klinikpraktikum, 160 Std. Rettungswachenpraktikum sowie 40 Std. Abschluß- und Prüfungslehrgang untergliedert ist. Die gesamte Ausbildung muss nach drei Jahren abgeschlossen sein. Rettungsdiensthelferinnenund Rettungsdiensthelfer (RDH) werden als Fahrer von Kranken- und Rettungswagen eingesetzt. Die 320 Std. dauernde Ausbildung zum RDH besteht beim Roten Kreuz aus 160 Std. Theorieausbildung mit theoretischer und praktischer Abschlussprüfung und 160 Std. Rettungswachenpraktikum. Die Sanitätsausbildung ist Bestandteil der Grundausbildung, die jedes aktive ehrenamtliche Mitglied in den Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes absolviert. Mit dieser Grundausbildung können Ehrenamtliche als sogenannte "Dritte" im Rettungswagen mitfahren. Sie unterstützen dabei Notarzt, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter bei ihrer Arbeit und können so umfangreiche Erfahrung für ihre Sanitätsdienste sammeln. Mit entsprechender Zusatzqualifikation werden Sanitäter/innen auch als Helfer vor Ort oder First Responder eingesetzt. In dieser Funktion leisten sie, sozusagen als "Nachbarn", erste Hilfe am Notfallort bis Rettungs- bzw. Notarztwagen eintreffen. Gerade in ländlichen Gebieten kann so die Zeit bis zur Einleitung der ersten lebensrettenden Maßnahmen deutlich verkürzt werden.